Was bedeutet Umweltbaubegleitung?

Die Umweltbaubegleitung (UBB) oder Ökologisch Baubegleitung (ÖBB)  dient der Gewährleistung einer

ökologisch sachgerechten Bauabwicklung. Dabei werden insbesondere die Anforderungen zum vorsorgenden Biotop- und Artenschutz berücksichtigt.
Die zentrale Aufgabe der ÖBB stellt somit die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen, einschließlich der Vermeidungs-, Ausgleichs- und Verminderungsmaßnahmen
dar.

Im Klartext bedeutet es dass die Projektleitung sachkundig dabei unterstützt wird, Umweltschäden zu verhindern und damit Bauverzögerungen und Kostensteigerungen zu vermeiden.

Als urbane Falknerei verstehen wir uns als Vermittler zwischen der Natur und dem modernen Lebensraum des Menschen. Unser Schwerpunkt liegt in den Bereichen Lebensraumerhaltung und Artenschutz.

Was gilt es zu beachten?

Jeder Ort hat andere Gegebenheiten, die in der Bauausführung berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund ist die Umweltbaubegleitung nicht standardisierbar.

Die UBB beginnt immer mit einer Ortsbegehung. Dabei wird festgestellt welche Umweltbereiche vom Baugeschehen betroffen werden (zB. Gewässer, Wälder oder urbane Lebensräume) und welche Tier- und Pflanzenarten dadurch gefährdet sein könnten.

Daraus folgt, welche Regulatorien beachtet werden müssen, beispielsweise das Bundesnaturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz oder das Bundesbodenschutzgesetz.

In einem ersten Bericht werden diese Ergebnisse zusammengefasst und mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog präsentiert.

Notwendige Maßnahmen können zum Beispiel sein: das Umlatten von Bäumen an Fahrwegen oder die Schaffung alternativer Lebensräume für geschützte Arten.

Je früher dies in der Bauplanung berücksichtigt wird, desto zuverlässiger können der zeitliche und finanzielle Aufwand für das Projekt bestimmt werden.

Die kompetente Begleitung für Ihr Bauvorhaben

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Weiterführende Informationen

Die ökologische Baubegleitung unterstützt den Bauherren dabei, einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen:

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

§ 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG gibt vor, dass unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Bauvorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft , Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten sind. Auch Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern sind zu beachten.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zielt nach § 1 Abs. 1 unter anderem auf die dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter ab.

Auf diesen Grundlagen können mithilfe von Ortsbegehungen die geltenden Fachgesetze und damit die notwendigen Schutzmaßnahmen erarbeitet werden.

Beauftragung einer Umweltbaubegleitung

Die Umweltbaubegleitung kann insbesondere beauftragt werden durch:

  1. Kompetenzen in der Berufsfalknerei und dem Umweltbüro Pirschart

    Neben der jagdlichen Tätigkeit und der damit verbundenen Expertise im Bereich natürlicher Lebensräume und Artenschutz, verfüge ich als Geprüfte Natur und Landschaftspfleger und Sachverständiger für Umweltbaubegleitung und Baumfachliche Begleitung über aktuelles Fachwissen.

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